Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
Anwendungsbereich und Geltung
Für den Geschäftsverkehr mit Phoenix Consulting GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Phoenix Consulting GmbH verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Phoenix Consulting GmbH aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für Phoenix Consulting GmbH abzuschliessen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Jeder Kunde der Firma Phoenix Consulting GmbH anerkennt mit seiner Bestellung die nachfolgend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir behalten uns vor, diese bei Bedarf ohne Ankündigung zu ändern.
Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer für Wiederverkäufer (Händler) und mit Mehrwertsteuer für Endkunden. Die Verkaufspreise sind unverbindliche Preisempfehlungen. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.
Erhöhen sich die Bezugspreise für Phoenix Consulting GmbH, nachdem der Kunde bei Phoenix Consulting GmbH Produkte bestellt hat, berechtigt dies Phoenix Consulting GmbH, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.
Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen Wiederverkäufer und Phoenix Consulting GmbH besteht, sind alle Rechnungen von Phoenix Consulting GmbH 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Endkunden werden nur per Vorauskasse beliefert. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Phoenix Consulting GmbH kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Phoenix Consulting GmbH ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Phoenix Consulting GmbH angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Phoenix Consulting GmbH berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
Alle Forderungen von Phoenix Consulting GmbH, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von Phoenix Consulting GmbH nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Phoenix Consulting GmbH an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Phoenix Consulting GmbH zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
Auf Verlangen von Phoenix Consulting GmbH tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Phoenix Consulting GmbH gelieferten Produkte zahlungshalber an Phoenix Consulting GmbH ab (Art. 164ff. OR).
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Phoenix Consulting GmbH behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
Eigentumsvorbehalt
Die von Phoenix Consulting GmbH gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Phoenix Consulting GmbH, bis Phoenix Consulting GmbH den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Phoenix Consulting GmbH ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Phoenix Consulting GmbH umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes). Die Verrechnung mit Gegenforderung ist nicht zulässig.
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Phoenix Consulting GmbH gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
Versand
Phoenix Consulting GmbH wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
Reklamationen
Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Waren zu melden. Im Gewährleistungsfall ist Phoenix Consulting GmbH nach ihrer Wahl berechtigt:
– gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
– den Kaufpreis zurückzuerstatten
– oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
Garantiebestimmungen
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Ei